BUXBAUM Hafnerei seit 1945
Sachverständiger · Kärnten

Gutachten Rutschhemmung / Gleitreibungskoeffizient in Kärnten

Fundierte, unabhängige Bewertung Ihrer Bodenbeläge – vom bestellten Sachverständigen für Fliesen, Öfen und Keramik.

Gutachten anfragen → +43 664 8516299

Ob rutschige Fliesen im Nassbereich, ein Streit nach einem Sturzunfall oder eine offene Frage bei der Bauabnahme – ein Gutachten zur Rutschhemmung und zum Gleitreibungskoeffizient schafft Klarheit. Manfred Buxbaum bewertet Bodenbeläge und Fliesen sachlich, nachvollziehbar und auf Basis der etablierten Normen. So wissen Sie, ob ein Belag für seinen Einsatzzweck tatsächlich geeignet ist.

Als Sachverständiger für Fliesen, Öfen und Keramik verbindet er das Handwerk der Hafnerei Buxbaum (gegründet 1945, in dritter Generation) mit fachlicher Beurteilung. Sein Schwerpunkt liegt auf der Rutschhemmung – einem Thema, das für Sicherheit, Haftung und Werterhalt Ihrer Immobilie entscheidend ist.

Das Angebot

Gutachten Rutschhemmung / Gleitreibungskoeffizient

Ein Gutachten Rutschhemmung / Gleitreibungskoeffizient beantwortet die zentrale Frage: Bietet ein Bodenbelag ausreichend Halt für seinen konkreten Einsatz? Beurteilt werden dabei die einschlägigen Kennwerte:

  • R-Werte (R9-R13) nach DIN 51130 für begangene Arbeitsräume und gewerbliche Bereiche (Schuhwerk).
  • Bewertungsgruppen A, B, C nach DIN 51097 für barfuß begangene Nassbereiche wie Bäder, Duschen und Schwimmbäder.
  • Verdrängungsraum (V4-V10) als ergänzendes Kriterium bei Belägen mit Profil oder Struktur.

Das Ergebnis ist eine verständliche, schriftlich dokumentierte Einschätzung, die im Einzelfall beurteilt wird – als Entscheidungsgrundlage für Bauherren, Betreiber, Planer und im Streitfall auch für Gerichte oder Versicherungen.

Leistungen im Detail

Was wir begutachten

Nassbereiche & Bäder (barfuß)

Beurteilung barfuß begangener Flächen wie Duschen, Bäder, Umkleiden und Schwimmbadumgänge nach den Bewertungsgruppen A, B und C (DIN 51097).

Gewerbe & Arbeitsräume

Bewertung von Küchen, Werkstätten, Verkaufsräumen und Produktionsflächen anhand der R-Werte R9 bis R13 (DIN 51130) für begangene Bereiche mit Schuhwerk.

Öffentliche & stark frequentierte Bereiche

Einschätzung von Eingangsbereichen, Foyers, Stiegen und Sanitäranlagen, in denen erhöhte Anforderungen an die Trittsicherheit gelten.

Bauabnahme & Planung

Prüfung, ob der vorgesehene oder verlegte Belag zum geplanten Einsatzzweck passt – vor Verlegung, bei der Abnahme oder zur Mängelklärung.

Schadens- & Streitfall

Sachverständige Beurteilung nach einem Sturzunfall oder bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr, Verleger und Hersteller.

Bestandsobjekte

Bewertung bestehender Böden, etwa bei Umnutzung, Sanierung oder wenn nachträglich Zweifel an der Rutschhemmung aufkommen.

Warum Buxbaum

Ihre Vorteile

Bestellter Sachverständiger

Manfred Buxbaum ist erfahrener Sachverständiger für Fliesen, Öfen und Keramik mit Schwerpunkt Rutschhemmung und Gleitreibung – fachlich fundiert und unabhängig.

Traditionsbetrieb seit 1945

Die Hafnerei Buxbaum besteht seit 1945 und wird in dritter Generation geführt. Dieses Praxiswissen fließt in jede Beurteilung ein.

Nur etablierte Normen

Bewertet wird ausschließlich nach anerkannten Grundlagen (DIN 51130, DIN 51097, Verdrängungsraum, ÖNORM). Keine erfundenen Werte, keine Scheingenauigkeit.

Verständlich dokumentiert

Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Einschätzung, die auch Laien, Versicherungen und Gerichte verstehen.

Neutral & sachlich

Als Sachverständiger urteilt Herr Buxbaum unabhängig vom Interesse einzelner Parteien – das schafft Vertrauen im Streit- wie im Planungsfall.

Für wen

Für wen sich das eignet

Ein Gutachten zur Rutschhemmung ist sinnvoll für alle, die für einen Bodenbelag Verantwortung tragen:

  • Bauherren und Immobilienbesitzer, die vor oder nach der Verlegung Sicherheit über die Eignung ihres Belags wollen.
  • Betreiber von Gastronomie, Hotellerie, Bädern, Handel und öffentlichen Einrichtungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen.
  • Architekten, Planer und Verleger, die eine unabhängige fachliche Absicherung benötigen.
  • Geschädigte, Versicherungen und Rechtsanwälte nach einem Sturzunfall oder bei einer strittigen Mängelfrage.
Ablauf

So läuft es ab

01

Erstkontakt & Anliegen

Sie schildern uns Ihr Anliegen – ob Planung, Abnahme, Unfall oder Streitfall. Wir klären, welche Bereiche betroffen sind und welche Normen relevant werden.

02

Ortstermin & Aufnahme

Vor Ort werden Belag, Einsatzbedingungen und Umgebung erfasst. So lässt sich beurteilen, welche Anforderungen an die Rutschhemmung im konkreten Fall gelten.

03

Fachliche Bewertung

Die Einordnung erfolgt anhand der etablierten Kennwerte (R9-R13, Barfußgruppen A/B/C, Verdrängungsraum) – stets bezogen auf den tatsächlichen Einzelfall.

04

Schriftliches Gutachten

Sie erhalten eine verständliche, dokumentierte Einschätzung mit nachvollziehbarem Ergebnis und Empfehlungen für die nächsten Schritte.

Standort

In Kärnten & Umgebung

Die Hafnerei Buxbaum ist in der Lendorfer Straße 8 in 9560 Feldkirchen zuhause – zentral im Kärntner Zentralraum. Von hier aus ist Herr Buxbaum in ganz Kärnten für Sie tätig: Feldkirchen, St. Veit an der Glan, Klagenfurt und Villach sind über die B94, die A2 Süd Autobahn und die S37 rasch erreichbar, ebenso das Gail-, Gurk- und Rosental sowie die Seenregion rund um Ossiacher See und Wörthersee.

Weil Gutachten zur Rutschhemmung ein Spezialthema sind, arbeitet Herr Buxbaum überregional – bei Bedarf über die Kärntner Landesgrenzen hinaus in ganz Österreich. So profitieren auch Auftraggeber ausserhalb des unmittelbaren Einzugsgebiets von seiner fachlichen Beurteilung.

Hafnerei Buxbaum · Lendorfer Straße 8 · 9560 Feldkirchen · +43 664 8516299 · Route planen

FAQ

Häufige Fragen

Wann brauche ich ein Gutachten zur Rutschhemmung?

Typische Anlässe sind ein Sturzunfall mit Haftungsfrage, eine strittige Bauabnahme, Zweifel an einem verlegten Belag oder die Planung eines Nass- oder Gewerbebereichs, bei dem Trittsicherheit besonders wichtig ist.

Was bedeuten die Werte R9 bis R13?

Die R-Werte nach DIN 51130 beschreiben die Rutschhemmung begangener Flächen mit Schuhwerk. R9 steht für geringe, R13 für sehr hohe Rutschhemmung. Welcher Wert erforderlich ist, hängt vom Einsatzbereich ab und wird im Einzelfall beurteilt.

Worin unterscheiden sich R-Werte und die Gruppen A, B, C?

R-Werte (DIN 51130) gelten für begangene Bereiche mit Schuhwerk, etwa Küchen oder Werkstätten. Die Gruppen A, B und C (DIN 51097) gelten für barfuß begangene Nassbereiche wie Duschen, Bäder und Schwimmbäder.

Ist Herr Buxbaum in ganz Kärnten und Österreich tätig?

Ja. Der Betrieb sitzt in Feldkirchen und ist in ganz Kärnten – von Klagenfurt über Villach bis St. Veit – tätig. Da die Rutschhemmung ein Spezialthema ist, werden Gutachten bei Bedarf auch überregional in ganz Österreich erstellt.

Was erhalte ich als Ergebnis?

Sie bekommen eine verständliche, schriftlich dokumentierte Einschätzung, ob der Belag für seinen Einsatzzweck geeignet ist – mit nachvollziehbarer Begründung und, wenn sinnvoll, Empfehlungen für weitere Schritte.

Weitere Themen

Passende Leistungen

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Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns persönlich und unverbindlich.

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