Als Rauchfang (in Österreich der geläufige Begriff, gleichbedeutend mit Kamin oder Schornstein) bezeichnet man den senkrechten Kanal, der die bei der Verbrennung entstehenden Abgase einer Feuerstätte sicher über das Dach ins Freie führt. Weil die heißen Abgase leichter sind als die kühlere Außenluft, steigen sie im Rauchfang nach oben. Dieser Auftrieb erzeugt den sogenannten Zug – einen Unterdruck, der die Abgase abführt und zugleich frische Verbrennungsluft in die Feuerstätte nachzieht. Ohne ausreichenden Zug kann ein Ofen, Kamin oder Herd nicht zuverlässig und sicher betrieben werden.
Der Rauchfang ist damit die Voraussetzung für jede Feuerstätte: Ein Kachelofen, ein Kaminofen, ein Herd oder eine Gastherme darf nur an einen geeigneten, ausreichend dimensionierten und für den jeweiligen Brennstoff zugelassenen Rauchfang angeschlossen werden. Entscheidend sind unter anderem der passende Querschnitt, die wirksame Höhe, die Dichtheit und die Beständigkeit gegen die entstehenden Temperaturen und – je nach Brennstoff – gegen Feuchtigkeit. Ein zu großer, zu kleiner oder undichter Rauchfang führt zu schlechtem Zug, Rauchaustritt oder gefährlichen Betriebsstörungen.
Vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen an Feuerstätte oder Rauchfang ist die Freigabe durch den Rauchfangkehrer erforderlich. Dieser prüft, ob der Rauchfang für die angeschlossene Feuerstätte geeignet und mängelfrei ist, und übernimmt später auch die regelmäßige Überprüfung und Kehrung. Erst mit dieser Freigabe darf der Ofen dauerhaft betrieben werden. Bei der Planung eines neuen Ofens sollten Hafner und Rauchfangkehrer daher frühzeitig zusammenwirken, damit Feuerstätte und Rauchfang zueinander passen.