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Glossar · Rutschhemmung & Gutachten

Verlegemangel

Ein Verlegemangel ist ein Ausführungsfehler beim Verlegen von Fliesen oder Naturstein, durch den das Ergebnis von den fachlichen Regeln oder dem vereinbarten Zustand abweicht.

Der Begriff Verlegemangel fasst Fehler zusammen, die während des Verlegens von Fliesen, Platten oder Naturstein entstehen. Gemeint sind nicht Schäden am Material selbst, sondern Mängel in der handwerklichen Ausführung. Grundlage für die Bewertung sind die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Normen sowie das, was zwischen Auftraggeber und Ausführendem vereinbart wurde.

Typische Verlegemängel sind:

  • Hohllagen: Der Fliesenkleber liegt nicht vollflächig unter der Fliese, es entstehen Hohlräume. Solche Stellen sind bruchgefährdet und beim Abklopfen an einem hohlen Klang erkennbar.
  • Höhenversatz (Überzähne): Benachbarte Fliesen stehen unterschiedlich hoch, sodass Kanten überstehen. Das stört optisch und kann zur Stolperstelle werden.
  • Fehlerhafte Fugen: zu schmale, ungleichmäßige oder falsch ausgeführte Fugen, fehlende Bewegungs- und Randfugen oder unsauber verfülltes Fugenmaterial.
  • Mangelhafte Abdichtung: In Feuchträumen wie Bad, Dusche oder auf Balkonen fehlt die erforderliche Verbundabdichtung unter den Fliesen oder ist unvollständig ausgeführt. Eindringende Feuchtigkeit kann zu Folgeschäden am Bauwerk führen.

Weitere Beispiele sind ein falsch gewählter oder unpassender Kleber, fehlende Beachtung des Untergrunds sowie Abweichungen vom vereinbarten Verlegemuster. Ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und wie schwer er wiegt, lässt sich oft erst durch eine fachkundige Beurteilung vor Ort klären. Bei Streitfragen zwischen Auftraggeber und Verleger kann ein Sachverständiger den Zustand objektiv feststellen, die Ursache eingrenzen und einordnen, ob und in welchem Umfang eine Nachbesserung erforderlich ist.

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