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Glossar · Rutschhemmung & Gutachten

Bewertungsgruppe A/B/C (Barfußbereich)

Die Bewertungsgruppen A, B und C stufen nach DIN 51097 die Rutschhemmung von Bodenbelägen ein, die nass und barfuß begangen werden.

Die Bewertungsgruppen A, B und C beschreiben, wie rutschhemmend ein Bodenbelag ist, der nass und barfuß begangen wird. Sie stammen aus der Norm DIN 51097, die speziell für den Barfußbereich gilt – also für Böden, auf denen Menschen ohne Schuhe gehen und die zugleich mit Wasser in Berührung kommen. Typische Einsatzorte sind Duschen, Badezimmer, Umkleiden, Sauna-Vorräume sowie Schwimmbäder und Beckenumgänge.

Zur Prüfung geht eine Testperson barfuß über einen benässten Belag, der langsam schräg gestellt wird. Der Winkel, ab dem kein sicherer Stand mehr möglich ist, ergibt die Einstufung. Dabei gilt: A steht für die geringste, C für die höchste Rutschhemmung. Als grobe Zuordnung dienen A für überwiegend trockene bis leicht feuchte Barfußflächen, B für Duschen und Beckenumgänge und C für stark geneigte, ständig nasse Bereiche wie Beckentreppen oder Durchschreitebecken.

Wichtig ist die Abgrenzung zu einer zweiten Norm: Die Bewertungsgruppen A/B/C gehören ausschließlich zur DIN 51097 (barfuß, nass). Für Flächen, die mit Schuhwerk begangen werden, gilt dagegen die DIN 51130 mit den Rutschklassen R9 bis R13. Beide Systeme sollten nicht vermischt werden, da sie unterschiedliche Nutzungen und Prüfbedingungen abbilden. Bei der Auswahl von Fliesen und Naturstein für Nassbereiche ist deshalb entscheidend, ob die Fläche barfuß oder mit Schuhen genutzt wird.

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