Die DIN 51130 beschreibt ein Prüfverfahren, mit dem sich feststellen lässt, wie rutschhemmend ein Bodenbelag ist, wenn er mit Schuhwerk begangen wird. Grundlage ist das sogenannte Rampenverfahren: Eine Prüfperson geht in genormten Sicherheitsschuhen auf einer schräg stellbaren Fläche, die mit einem Gleitmittel (Öl) benetzt ist. Die Rampe wird dabei so lange steiler gestellt, bis der sichere Halt endet. Der ermittelte Neigungswinkel entscheidet über die Einstufung in eine der Bewertungsgruppen R9, R10, R11, R12 oder R13 – je höher die Zahl, desto größer die Rutschhemmung.
Diese Einteilung ist vor allem für Bereiche gedacht, in denen mit Schuhen gegangen wird und Rutschgefahr besteht – etwa gewerbliche Küchen, Werkstätten, Eingangsbereiche, Treppen oder Außenflächen. Für welchen Bereich welche R-Gruppe empfohlen wird, ist in ergänzenden Regelwerken festgelegt. Für barfuß begangene Nassbereiche (zum Beispiel Duschen, Schwimmbäder, Umkleiden) ist die DIN 51130 dagegen nicht zuständig – hierfür gilt die DIN 51097 mit den Klassen A, B und C.
Für die Praxis bei Fliesen und Naturstein bedeutet das: Die R-Klasse eines Belags ist ein wichtiges Auswahlkriterium, wenn Sicherheit und mögliche Rutschgefahr eine Rolle spielen. Die Bewertung gilt immer für den geprüften Belag im geprüften Zustand; Verlegung, Reinigung und Abnutzung können das tatsächliche Verhalten am Boden beeinflussen.