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Glossar · Rutschhemmung & Gutachten

Rutschhemmung

Rutschhemmung bezeichnet den Widerstand einer Bodenoberfläche gegen das Ausrutschen von Personen.

Die Rutschhemmung beschreibt, wie gut ein Bodenbelag dem Ausrutschen entgegenwirkt. Je höher die Rutschhemmung, desto sicherer lässt sich eine Fläche begehen – auch wenn sie feucht, nass, fettig oder verschmutzt ist. Bewertet wird die Rutschhemmung nicht am fertig verlegten Boden, sondern anhand genormter Prüfverfahren, bei denen die Oberfläche unter definierten Bedingungen getestet wird.

Für Bereiche, die mit Schuhwerk begangen werden, gilt die Norm DIN 51130. Dabei geht eine Prüfperson auf einer mit Öl benetzten, kippbaren Rampe, die langsam geneigt wird. Aus dem Neigungswinkel, bei dem kein sicherer Stand mehr gegeben ist, ergibt sich die Einstufung in eine der Bewertungsgruppen von R9 bis R13. R9 steht für die geringste, R13 für die höchste Rutschhemmung. Zusätzlich kann ein Verdrängungsraum (Kennzeichnung V) angegeben werden, der Flüssigkeiten oder Schmutz unter der Trittfläche aufnimmt.

Für Barfußbereiche wie Duschen, Schwimmbäder oder Umkleiden gilt hingegen die Norm DIN 51097 mit den Klassen A, B und C – geprüft wird hier mit Wasser und barfuß. Welche Anforderung konkret gilt, hängt vom Einsatzort ab: Wohnräume brauchen meist keine besondere Einstufung, während für Küchen, Nassräume, gewerbliche Bereiche oder Außenflächen höhere R-Klassen sinnvoll oder vorgeschrieben sein können. Bei der Auswahl von Fliesen und Natursteinbelägen ist die passende Rutschhemmungsklasse daher ein wichtiges Kriterium.

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