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Glossar · Rutschhemmung & Gutachten

Verdrängungsraum (V4–V10)

Der Verdrängungsraum ist das offene Hohlraumvolumen unter der begehbaren Oberfläche eines Bodenbelags, das Flüssigkeiten und Schmutz aufnehmen kann und als Kennwert V4 bis V10 die Rutschhemmung ergänzt.

Der Verdrängungsraum beschreibt das nutzbare Hohlraumvolumen, das unterhalb der eigentlichen Gehebene eines Bodenbelags liegt – etwa durch ein Profil, eine offene Struktur oder Vertiefungen zwischen erhöhten Bereichen. Beim Begehen kann sich Wasser, Öl oder Schmutz in diese Zwischenräume verlagern, sodass die höher liegenden Kontaktflächen möglichst trocken bleiben und der Schuh oder Fuß besser greift. Der Wert wird im Rahmen der Prüfung nach DIN 51130 (Bewertung mit Schuhwerk auf der geneigten Rampe, Ergebnis als R-Gruppe R9 bis R13) zusätzlich ermittelt und in Stufen von V4 bis V10 angegeben. Die Zahl bezeichnet dabei das Mindestvolumen des Hohlraums pro Flächeneinheit: je höher die Ziffer, desto größer der Verdrängungsraum.

Wichtig ist, dass der Verdrängungsraum die R-Bewertung nicht ersetzt, sondern ergänzt. Der R-Wert allein beschreibt die Rutschhemmung der Oberfläche; der V-Wert gibt zusätzlich an, wie viel Flüssigkeit oder Feststoff der Belag aufnehmen kann, ohne dass die Trittsicherheit sofort verloren geht. Ein Belag kann also mit einer Kombination wie „R11 V6“ ausgewiesen sein. Nicht jeder Bodenbelag verfügt über einen Verdrängungsraum – glatte, ebene Oberflächen haben keinen und tragen entsprechend keine V-Angabe.

In der Praxis ist der Verdrängungsraum vor allem dort relevant, wo mit stärkerer Verschmutzung oder anfallenden Flüssigkeiten und Feststoffen zu rechnen ist – beispielsweise in gewerblichen Küchen, Lebensmittelbetrieben oder Produktionsbereichen. Für die Auswahl eines geeigneten Belags werden R-Gruppe und V-Wert gemeinsam betrachtet. Zu beachten ist außerdem, dass profilierte Beläge mit großem Verdrängungsraum eine sorgfältige und regelmäßige Reinigung erfordern, damit die Hohlräume nicht zusetzen und ihre Wirkung erhalten bleibt.

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