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Glossar · Rutschhemmung & Gutachten

DIN 51097 – Rutschhemmung in Barfußbereichen

Die DIN 51097 ist ein Prüfverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen in nass begangenen Barfußbereichen und teilt diese in die Bewertungsgruppen A, B und C ein.

Die DIN 51097 beschreibt ein genormtes Prüfverfahren, mit dem sich die Rutschhemmung von Bodenbelägen für nass begangene Barfußbereiche bestimmen lässt. Gemeint sind damit Flächen, die üblicherweise ohne Schuhwerk und mit Nässe im Spiel betreten werden, etwa in Schwimmbädern, Duschen, Umkleiden oder Saunabereichen. Sie unterscheidet sich damit von der DIN 51130, die die Rutschhemmung für Bereiche mit Schuhwerk (Bewertungsgruppen R9 bis R13) prüft.

Bei der Prüfung wird der Belag mit einer benetzenden Lösung versehen und auf einer schräg stellbaren Ebene begangen. Der Neigungswinkel wird so lange erhöht, bis die Grenze der sicheren Begehbarkeit erreicht ist. Aus dem ermittelten Winkel ergibt sich die Zuordnung zu einer der drei Bewertungsgruppen:

  • A – geringere Anforderungen an die Rutschhemmung, etwa für Bereiche, die überwiegend trocken oder nur leicht feucht betreten werden.
  • B – mittlere Anforderungen, typisch für viele Beckenumgänge, Duschräume und Beckenzugänge.
  • C – höchste Anforderungen, etwa für stark geneigte Flächen wie Treppen ins Wasser oder Bereiche, die durchgängig nass sind.

Für die Praxis ist die DIN 51097 vor allem bei der Auswahl und Bewertung von Fliesen und Bodenbelägen für private und öffentliche Nassbereiche von Bedeutung. Sie liefert eine objektive, nachvollziehbare Grundlage dafür, ob ein Belag für den vorgesehenen Barfußbereich ausreichend rutschhemmend ist. Bei Fragen der Verkehrssicherheit, bei Planung, Beurteilung von Schadensfällen oder Gutachten dient die Einteilung in A, B und C als anerkannter Bezugsrahmen.

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